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Visum und Einreise für Spanischkurse in Mexiko

Deutsche Staatsangehörige, die für Spanischkurse nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko nur eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhältst du während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko oder vor der Sprachreise nach Mexiko bei der mexikanischen Botschaft oder dem mexikanischen Generalkonsulat. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf den Gültigkeitszeitraum geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden, falls du nach deinem Spanischkurs in Mexiko länger als insgesamt 3 Monate im Land bleiben möchtest. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden, aber du hast keinen Anspruch darauf. Daher ist es bei geplanten Aufenthalten von mehr als 3 Monaten immer besser schon in Deutschland ein Visum zu beantragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Zur Einreise zu deinem Spanischkurs in Mexiko sollte der deutsche Reisepass (oder vorläufige Reisepass) möglichst noch sechs Monate gültig sein, mindestens jedoch für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko. Der deutsche Personalausweis genügt nicht für die Einreise nach Mexiko. Mitreisende Kinder unter 16 Jahren können zur Einreise anstelle eines Reisepasses auch einen deutschen Kinderausweis/Kinderreisepass vorlegen oder im deutschen Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein. In beiden Fällen ist ein Foto unabhängig vom Alter des Kindes vorgeschrieben. Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern mitführen.
Während deines Spanischkurses in Mexiko darfst du keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. Praktika, als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss. Sofern neben dem Spanischkursen in Mexiko ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft oder das mexikanische Generalkonsulat hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.

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Frag Markus
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