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Visum und Einreise für Spanischkurse in Spanien
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 und somit ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise zum Spanischkurs in Spanien sehr unproblematisch. Du kannst als Deutscher Staatsangehöriger demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis zu deinem Spanischkurs in Spanien einreisen. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sollten bei der Einreise zum Spanischkurs darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen, falls sie alleine reisen. Spanien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden.
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Markus hat 7 Sprachschulen in der ganzen Welt besucht
Mit über 10 Jahren Erfahrung zeigen wir dir die Schritte zum Studentenvisum für Spanien. Wir kennen die Botschaft von Spanien und ihre Anforderungen gut und helfen dir gern.